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Terms & Conditions
I. Geltungsbereich
Die folgenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber
und der IMG abgeschlossenen Rechtsgeschäfte. Sie gelten auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende
Bedingungen des Auftraggebers, die IMG nicht ausdrücklich anerkennt,
sind für die IMG unverbindlich, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht. Die Bedingungen der IMG gelten auch, wenn der Auftraggeber
die Leistung der IMG vorbehaltlos annimmt und entgegenstehende oder
von seinen Bedingungen abweichende Bedingungen der IMG kennt. Entgegenstehende
oder abweichende Geschäftsbedingungen werden also nicht anerkannt.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. An sein Angebot für den Abschluss eines
Prüfvertrages ist der Anbieter zwei Wochen gebunden. Das Angebot
kann nur innerhalb dieser zwei Wochen angenommen werden.
2. Kalkulationen, Zeichnungen, Pläne und
sonstige Unterlagen, die auch zum Angebot gehören, bleiben
im Eigentum des Anbieters, der sich alle Urheberrechte an diesen
Unterlagen vorbehält. Der Vertragspartner darf diese Unterlagen
nicht ohne schriftliche Einwilligung des Anbieters an Dritte weitergeben.
Nimmt der Vertragspartner das Angebot nicht innerhalb der Frist
gemäß Ziffer II.1 an, sind diese Unterlagen unverzüglich
an den Anbieter zurückzusenden.
3. Eingesandtes Probematerial wird zwei Monate
nach Abschluss des Prüfauftrages entsorgt oder, nach besonderer
Vereinbarung an den Auftraggeber zurückgegeben. Die Kosten
für die Materialrückgabe (Transport, Verpackung) trägt
der Auftraggeber.
III. Zahlungen
1. Der Besteller zahlt, sofern keine abweichende
schriftliche Vereinbarung mit der IMG getroffen wurde, innerhalb
von fünf Werktagen, gerechnet ab Lieferung des Prüfergebnisses
und Rechnungserhalts. Im Falle des Verzuges werden Zinsen in Höhe
von 5 % über dem Basisdiskontsatz – derzeit 9,25 % -
berechnet.
2. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen. Die Zahlung gilt erst mit vorbehaltloser Gutschrift
auf dem Konto der IMG als erfolgt.
IV. Mitwirkungspflich des
Bestellers
1. Die vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen
wie notwenige Informationen, Unterlagen oder sonstige Mitwirkungshandlungen
sind unverzüglich zu erbringen.
2. Gerät der Auftraggeber mit der Mitwirkungshandlung
in Verzug, stehen der IMG Schadenersatzansprüche zu. Außerdem
verlängert sich für die IMG die Zeit, in welcher
sie ihre Vertragsleistungen zu erbringen hat.
V. Gewährleistung / Haftung
1. Die IMG haftet im Falle vorsätzlichen
Verhaltens uneingeschränkt. Bei fahrlässigem fehlerhaften
Erstellen einer Analyse oder eines Gutachtens hat der Auftraggeber
den Mangel unverzüglich zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen
Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen
ab Ablieferung des Prüfergebnisses bei der IMG eingeht; die
Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb
von 5 Arbeitstagen ab deren Entdeckung bei dem Verkäufer eingeht.
2. Die Haftung der IMG ist ausgeschlossen, soweit
ein falsches Prüfergebnis auf unrichtigen oder unvollständigen
Angaben des Auftraggebers beruht. Ebenfalls ist die Haftung ausgeschlossen
für solche abweichenden Messergebnisse, die nicht auf der Verletzung
der allgemein gültigen Regeln der Analytik beruhen, sondern
z. B. durch inhomogenes Probematerial des Auftraggebers verursacht
werden.
3. Der Auftraggeber hat im Falle bestehender Gewährleistungsrechte
der IMG zunächst die Möglichkeit einzuräumen, die
Analyse zu wiederholen und das Gutachten neu zu erstellen. Weitergehende
Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, der IMG fällt ein
arglistiges Verhalten zur Last oder der Anspruch beruht auf der
Verletzung gegebener Garantien.
4. Die Haftung für Folgeschäden ist,
soweit sie vertragsuntypisch sind, ausgeschlossen.
VI. Verwendung von Gutachten
und Prüfberichten
1. Die Verwendung von Gutachten, Prüfberichten
und Analysenattesten durch den Auftraggeber ist erst nach vollständiger
Bezahlung des vereinbarten Honorars zulässig.
VII. Beiderseitiger Rechtsschutz
und Wahrung
der Vertrauligkeit
1. Die IMG wahrt im Hinblick auf alle Ihr gegebenen
Unterlagen und Informationen des Auftraggebers Vertraulichkeit Dritten
gegenüber.
2. Der Auftraggeber hat Gutachten oder Prüfberichte
ausschließlich im Rahmen seines Gewerbebetriebes zu verwenden
unter Wahrung des Urheberrechts der IMG.
VIII. Rechtswahl/Gerichtsstand/Erfüllungsort
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Salvatorische Klausel
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand für
Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheckklagen) sowie
sämtlicher sich zwischen den Parteien ergebener Streitigkeiten
aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz
der IMG, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches
(HGB) ist.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien
regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht und zwar auch
dann, wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
3. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im
Übrigen nicht. Diese Klausel ist dann zu ersetzen durch Auslegung
einer zulässigen Klausel, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich
am nächsten kommt.
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