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I. Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und der IMG abgeschlossenen Rechtsgeschäfte. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die IMG nicht ausdrücklich anerkennt, sind für die IMG unverbindlich, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Bedingungen der IMG gelten auch, wenn der Auftraggeber die Leistung der IMG vorbehaltlos annimmt und entgegenstehende oder von seinen Bedingungen abweichende Bedingungen der IMG kennt. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen werden also nicht anerkannt.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. An sein Angebot für den Abschluss eines Prüfvertrages ist der Anbieter zwei Wochen gebunden. Das Angebot kann nur innerhalb dieser zwei Wochen angenommen werden.

2. Kalkulationen, Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen, die auch zum Angebot gehören, bleiben im Eigentum des Anbieters, der sich alle Urheberrechte an diesen Unterlagen vorbehält. Der Vertragspartner darf diese Unterlagen nicht ohne schriftliche Einwilligung des Anbieters an Dritte weitergeben. Nimmt der Vertragspartner das Angebot nicht innerhalb der Frist gemäß Ziffer II.1 an, sind diese Unterlagen unverzüglich an den Anbieter zurückzusenden.

3. Eingesandtes Probematerial wird zwei Monate nach Abschluss des Prüfauftrages entsorgt oder, nach besonderer Vereinbarung an den Auftraggeber zurückgegeben. Die Kosten für die Materialrückgabe (Transport, Verpackung) trägt der Auftraggeber.

III. Zahlungen

1. Der Besteller zahlt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit der IMG getroffen wurde, innerhalb von fünf Werktagen, gerechnet ab Lieferung des Prüfergebnisses und Rechnungserhalts. Im Falle des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basisdiskontsatz – derzeit 9,25 % - berechnet.

2. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst mit vorbehaltloser Gutschrift auf dem Konto der IMG als erfolgt.

IV. Mitwirkungspflich des Bestellers

1. Die vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen wie notwenige Informationen, Unterlagen oder sonstige Mitwirkungshandlungen sind unverzüglich zu erbringen.

2. Gerät der Auftraggeber mit der Mitwirkungshandlung in Verzug, stehen der IMG Schadenersatzansprüche zu. Außerdem verlängert sich für die IMG die Zeit, in welcher
sie ihre Vertragsleistungen zu erbringen hat.

V. Gewährleistung / Haftung

1. Die IMG haftet im Falle vorsätzlichen Verhaltens uneingeschränkt. Bei fahrlässigem fehlerhaften Erstellen einer Analyse oder eines Gutachtens hat der Auftraggeber den Mangel unverzüglich zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Ablieferung des Prüfergebnisses bei der IMG eingeht; die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab deren Entdeckung bei dem Verkäufer eingeht.

2. Die Haftung der IMG ist ausgeschlossen, soweit ein falsches Prüfergebnis auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruht. Ebenfalls ist die Haftung ausgeschlossen für solche abweichenden Messergebnisse, die nicht auf der Verletzung der allgemein gültigen Regeln der Analytik beruhen, sondern z. B. durch inhomogenes Probematerial des Auftraggebers verursacht werden.

3. Der Auftraggeber hat im Falle bestehender Gewährleistungsrechte der IMG zunächst die Möglichkeit einzuräumen, die Analyse zu wiederholen und das Gutachten neu zu erstellen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, der IMG fällt ein arglistiges Verhalten zur Last oder der Anspruch beruht auf der Verletzung gegebener Garantien.

4. Die Haftung für Folgeschäden ist, soweit sie vertragsuntypisch sind, ausgeschlossen.

VI. Verwendung von Gutachten und Prüfberichten

1. Die Verwendung von Gutachten, Prüfberichten und Analysenattesten durch den Auftraggeber ist erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars zulässig.

VII. Beiderseitiger Rechtsschutz und Wahrung
       der Vertrauligkeit

1. Die IMG wahrt im Hinblick auf alle Ihr gegebenen Unterlagen und Informationen des Auftraggebers Vertraulichkeit Dritten gegenüber.

2. Der Auftraggeber hat Gutachten oder Prüfberichte ausschließlich im Rahmen seines Gewerbebetriebes zu verwenden unter Wahrung des Urheberrechts der IMG.

VIII. Rechtswahl/Gerichtsstand/Erfüllungsort /
         Salvatorische Klausel


1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheckklagen) sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien ergebener Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz der IMG, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist.

2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht und zwar auch dann, wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

3. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Diese Klausel ist dann zu ersetzen durch Auslegung einer zulässigen Klausel, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

IMG GmbH

Institut für Material-prüfung Glörfeld GmbH

Frankenseite 74-76
47877 Willich

Tel. +49(0)2154-418 23
Fax +49(0)2154-428118


Email:
info@img-gmbh.com

G + S GmbH

Gesellschaft für Labortechnik und Probenaufbereitung mbH

Frankenseite 76a
47877 Willich

Tel. +49(0)2154-886535
Fax +49(0)2154-886536

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